Ernährungstherapie

Ambulante Ernährungstherapie als ergänzende Leistungen zur Rehabilitation nach §43 Abs. 1 Nr. 2 SGB V

Eine Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse ist möglich!
Bitte klären Sie vor Therapiebeginn die Zuzahlung mit Ihrer Krankenkasse.
Sie benötigen zudem eine ärztliche Verordnung bzw. eine Notwendigkeitsbescheinigung von Ihrem behandelnden Arzt.

Bandlungsschwerpunkte:

  • Krebserkrankungen,
  • Magen- Darm- Erkrankungen, Pankreaserkrankungen,
  • Chirurgische Eingriffe, Adipositas-Chirurgie, Stoma-Anlagen,
  • Enterale Ernährung (Sondenernährung),
  • Nahrungsmittelunverträglichkeiten,
  • Mangelernährung
  • Präventionskurse nach §20 und 20a SGB V

Zusätzliche Informationen:

"Zertifikat VDD" und "Notwendigkeitsbescheinigung"